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Kleinunternehmerregelung ab 2025!
a) Die Grenze erhöht sich auf 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.
b) Bei Überschreitung der Grenzen ist bereits im laufendem Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln.
c) Die Kleinunternehmerregelung kann EU-Weit genutzt werden. Es sind ggf. Meldungen und Fristen einzuhalten!
d) Es ist keine Umsatzsteuererklärung mehr abzugeben.
e) Die Verpflichtung einer E-Rechnung entfällt.

Bei Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Bleiben Sie gesund und optimistisch.

Iris Hübbertz und Team
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