Neuregelung der Grundsteuer
Gesetzesänderung
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Daher wird nun die Grundsteuer neu geregelt. Auf den 01.01.2022 als Stichtag müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dazu müssen alle Steuerpflichtigen eine Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abgeben.
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