Sommerzeit ist Urlaubszeit!
Steuerfrei durch den Zoll - Was Reisende beachten müssen!Souvenirs sind bei Urlaubern beliebt, doch nicht alles, was im Urlaubsland angeboten wird, dürfen Sie ohne Weiteres mit nach Deutschland bringen. Damit aus der Reiselust kein Reisefrust wird, sollte bei Urlaubsmitbringseln an den Zoll gedacht werden. Unter anderem erklärt der Bund der Steuerzahler oder das Finanzamt oder das auswärtige Amt , was Sie bedenkenlos mit bringen können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln (z.B. Artenschutz) Sie besser die Finger lassen sollten.
Der Sommer ist da, bleiben Sie optimistisch und gesund, denn bald steht schon wieder Weihnachten vor der Tür! Haben Sie schon Ihre Steuerunterlagen 2025 eingereicht? Falls ja, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Falls nein, bitte baldmöglichst einreichen damit Sie und wir den Sommer genießen können.